Kein Problem…allerdings nur für Mitglieder
Wer Mitglied bei uns im Verein ist, kann das Vereinshaus, dessen Außenanlage sowie die Grillhütte auch privat anmieten.
Dazu reicht ein Anruf oder eine WhatsApp-Nachricht an Carmen Furchert und Frank Krämer (0177 – 710 16 88).
Beim ersten Kontakt genügt es, den Termin für die gewünschte Anmietung und ggf. die Anzahl der erwarteten Gäste zu nennen.
Getränke
Bis auf Sekt, Wein und Hochprozentiges sind sämtliche Getränke über den Verein zu beziehen. Bei Zuwiderhandlung wird ein Korkgeld von 150,- € erhoben.
Die Bestellung der Getränke erfolgt beim Vermietungsgespräch vor Ort und wird von Sophie Wolf (0171 – 873 30 54) erledigt.
Gesonderte Wünsche bezüglich Zapfanlagen, Bierzeltgarnituren, Gläsern oder Zelten etc., die über den Bestand des Kleingartenvereins hinausgehen, werden ebenfalls bei der Anmietung berücksichtigt und – soweit möglich – von Sophie erfüllt. Vereinsgeschirr, Bestecke und der Grill sind inklusive. Grillkohle ist mitzubringen.
Konditionen
Beim Vermietungsgespräch im Vereinshaus vor der geplanten Feier unterzeichnen die Vertreter des Vorstands und die Interessenten einen Mietvertrag, in dem die Nutzungsgebühr sowie die Höhe der fälligen Kaution festgehalten werden.
Nutzung
Der jeweilige Mieter/Veranstalter übt für den Zeitraum der Nutzung das Hausrecht aus und verpflichtet sich für den ordnungsgemäßen Ablauf – und im Innen- wie im Außenbereich für die Sauberkeit nach der Veranstaltung zu sorgen.
Eventuell entstandene Schäden und Verluste sind sofort zu melden und werden zu Lasten des Mieters beseitigt.
Abfälle und Glas hat jeder Mieter selbst zu entsorgen. Müllbeutel sind dazu bitte mitzubringen.
Das gilt gleichermaßen für Geschirr-, Hand- und Trockentücher.
Eventuelle Zusatzkosten
Abhanden gekommene oder zerbrochene Gläser und Geschirre sowie sonstiges Vereinshausinventar, das beschädigt oder verschwunden ist, ist vom Mieter zu ersetzen.
Bei Mietung der Außentheke hat der Mieter dafür zu sorgen, dass alle dazugehörigen Teile (Zapfanlage, Kohlensäure, Gläser etc.) ordnungsgemäß weggeschlossen werden.
Rückgabe
Das Vereinshaus ist spätestens am nächsten Tag bis 17.00 Uhr gesäubert und gewischt zu übergeben. Eine Endreinigung kann kostenpflichtig dazu gebucht werden.